Gesetzliche Informationspflicht

Seit dem 13. Dezember 2016 sind Hotel- und Gastronomiebetriebe dazu verpflichtet, für ihre Gästen Allergeninformationen bereitzustellen. Dadurch ist es nicht mehr möglich, Auskunft über Gerichte, die evtl. Allergien oder Intoleranzen auslösen könnten, nur auf Anfrage der Gäste zu geben. Vergewissern Sie sich darüber, dass Sie bzgl. der jüngsten Gesetzgebung der EU auf dem neuesten Stand sind.

Welche Allergene gekennzeichnet werden müssen, können sie dieser Übersicht entnehmen.

Es gibt spezielle Ausnahmen für die Kennzeichnung der Allergene:

  1. Die bereits hier genannten Ausnahmen (z. B. alkoholische Destillate, Fischgelatine, vollständig raffiniertes Sojabohnenöl und -fett...)
  2. deutlicher Hinweis auf das jeweilige Allergen ("Eier Benedict", "Erdnusstorte mit Schokoladenglasur", "Gegrillter Tintenfisch nach italienischer Art")
  3. Die aufgelisteten Milchprodukte, die als deutlicher Hinweis auf Milch gelten
  4. Regelungen der einzelnen EU-Mitgliedsstaaten. Informationen zu den 14 Allergenen, die in der EU FIC 1169-2011-Verordnung aufgelistet sind, müssen jedoch unter jeden Umständen schriftlich für Verbraucher bereitgestellt sein. 

Wie können Allergeninformationen dargestellt werden?

Etikettkarten sind ideal für Buffets mit gleichbleibender Auswahl geeignet

Stellen Sie Etikettkarten für alle zur Auswahl stehenden Lebensittel auf den Buffettisch. Jede Karte sollte Allegeninformationen enthalten (z. B. Allergensymbole auf der Etikettkarte, und Broschüren, die jeder Zeit am Buffet erhältlich sind). Informieren Sie sich über die professionelle Gestaltung von Etikettkarten für Buffets. 

Allergentabellen und -matrizen: Ideal für täglich wechselnde Buffets

Vor allem Gäste mit Lebensmittelallergien oder -intoleranzen werden Ihnen dafür dankbar sein. Allergentabellen sind ideal für Buffets, bei denen sich die Auswahl täglich ändert. Stellen Sie eine komplette Übersicht über alle zubereiteten Lebensmittel in Ihrem Betrieb zur Verfügung – in Form von Büchern oder Broschüren. Vergewissern Sie sich darüber, dass sie die Bücher/Broschüren sichtbar an den Buffettisch stellen oder stellen Sie Karten auf, die auf die Verfügbarkeit solcher Broschüren hinweisen.

Vorsichtsmaßnahmen für Buffets

  • bieten Sie Alternativen für Gäste mit Lebensmittelallergien an: Brotscheiben ohne Samen, Reismilch, laktosefreie Milch, glutenfreie Kuchen/Torten etc. Die Alternativen müssen deutlich gekennzeichnet sein.
  • halten Sie glutenfreies Brot separat von glutenhaltigem Brot fern. So ist es weniger wahrscheinlich, dass eine Kreuzkontamination stattfindet
  • Lebensmittel mit Samen und Nüssen (z. B. Brot oder Gewürze) sollten so platziert werden, dass sie nicht in andere Lebensmittel fallen können. 
  • Beilagen oder dekorative Lebensmittel, die Allergene enthalten (z. B. Nüsse) sollten separat angeboten werden
  • stellen Sie fest zugeordnete Körbe, Brotschneidebretter und Messer für Alternativgerichte zur Verfügung
  • Achten Sie auf nicht-allergische Reaktionen (z. B. durch aminhaltige Schokolade oder Chilli, welche Hautausschlagsymptome verstärken können). Informieren Sie sich über nicht-allergische Reaktionen auf Lebensmittel. 
  • bieten Sie Servierbesteck so an, dass Gäste diese nicht an verschiedenen Schüsseln benutzen können
  • stellen Sie schriftliche Warnungen für Gäste mit starken Allergien auf, z. B. "Wenn Sie Allergiker sind, bitten Sie gerne unseren Koch um ein speziell vorbereitetes Gericht".

Wenn Sie speziell angefertigte Etikettkarten oder Tabellen (Buch/Broschüre) über Lebensmittelallergene für Ihr Hotel, Restaurant oder Caterings brauchen, kontaktieren Sie unser Menutech-Team.

 

Quellen: 

The Norwegian Asthma and Allergy Association

Regulation (EU) No 1169/2011 of the European Parliament and of the Council of 25 October 2011 on the provision of food information to consumers