Das Europäische Informationszentrum für Lebensmittel ersetze sieben und änderte zwei Richtlinien für Nährwerte, Lebensmittelsicherheit und Allergenkennzeichnung, die seit dem 13. Dezember 2016 gelten. Dadurch ist es Hotels, Restaurants und Caterings nicht mehr möglich, Auskunft über Gerichte, die evtl. Allergien oder Intoleranzen auslösen könnten, nur auf Anfrage der Gäste zu geben. Vierzehn bestimmte Allergene müssen schriftlich gekennzeichnet werden.

Welche Anforderungen stellt die EU FIC 1169/2011 – Verordnung?

Folgende Allergene müssen auf verpackten Lebensmitteln gekennzeichnet sein, wenn sie als Zutaten verwendet werden:

  • A: Glutenhaltiges Getreide (spezifisch welches, z.B. Weizen, Gerste, Hafer, etc.)

  • B: Krebstiere 

  • C: Eier

  • D: Fisch

  • E: Erdnüsse

  • F: Sojabohnen

  • G: Milch (einschließlich Laktose)

  • H: Schalenfrüchte (spezifisch welche, z.B. Walnüsse, Mandeln, Pistazien)

  • L: Sellerie

  • M: Senf

  • N: Sesamsamen

  • O: Schwefeldioxid und Sulphite 

  • P: Lupinen

  • R: Weichtiere

Die oben aufgeführte Liste enthält die richtige Benennung für alle 14 Allergene sowie den jeweils zugehörigen Buchstaben, der von der Codex Alimentarius Kommission empfohlen wird. Es ist somit möglich, Gerichte (z. B. auf Menükarten in Restaurants) mit Codebuchstaben oder Allergensymbolen zu kennzeichnen. Allerdings ist es notwendig, ein Informationsblatt in unmittelbarer Nähe bereitzustellen.

Allergenkennzeichnungen müssen schriftlich erfolgen

Hotel- und Gastronomiebetriebe müssen entweder

  • auf Tageskarten (z. B. Tafeln oder Speisekarten),
  • zum Zeitpunkt des Verkaufs (z. B. am Cafétresen) oder
  • bei der Bereitstellung der Lebensmittel (z. B. Buffets)

schriftlich auf Allergene hinweisen.

Wenn Gäste ausdrücklich über die Verfügbarkeit von Allergeninformationen (schriftlich oder mündlich) in Kenntnis gesetzt werden, müssen diese in Form eines Blatts oder einer Broschüre für den Gast zur Verfügung stehen. Nur mündlich auf die Gerichte mit Allergiepotenzial hinzuweisen ist keine zufriedenstellende Maßnahme mehr.

 

Die Menutech Software, die der EU FIC 1169/2011 Verordnung entspricht, umfasst Allergeninformationen zu tausenden von Gerichten, so können sie sicher sein, dass alle Allergene ausreichend gekennzeichnet sind. Außerdem werden Allergeninformationen nach dem Speichern bei der nächsten Verwendung automatisch abgerufen – das bedeutet, dass Sie Eingaben nie zweimal vornehmen müssen. 

 

Quellen: 

Regulation (EU) No 1169/2011 of the European Parliament and of the Council of 25 October 2011 on the provision of food information to consumers

European Commission - Directorate for Health and Food Safety: Guidelines relating to the provision of information on substances or products causing allergies or intolerances as listed in Annex II of Regulation (EU) No 1169/2011 on the provision of food information to consumers

European Commission - Directorate for Health and Food Safety, 2013: Questions and Answers on the application of the Regulation (EU) N° 1169/2011 on the provision of food information to consumers