LMIV EU 1169/2011: Änderungen der EU-Richtlinien
Laure Joumier . 31 December 2020
Die LMIV ist am 13. Dezmber 2011 in Kraft getreten. Ihre Vorschriften mussten jedoch nicht befolgt werden, bis die Anmeldetermine diese festlegten. Die meisten Anforderungen bzgl. verpackten Lebensmitteln gelten erst seit 2014. Hotels, Restaurants und Caterings sind jedoch nur von den Regulierungen zu vorverpackten Lebensmitteln betroffen. Die Anforderung, Allergene zu kennzeichnen, ist seit dem 13. Dezember 2016 gültig.
Gesetze, die von der LMIV EU 1169/2011 zur Kennzeichnung von Lebensmitteln aufgehoben wurden
Richtlinie 87/250/EEC
zur Kennzeichnung des Alkoholgehalts in Getränken
Richtlinie 90/496/EEC
zur Nährwertkennzeichnung
Richtlinie 1999/10/EC
zur Lebensmittelkennzeichnung
Richtlinie 2000/13/EC
zur Lebensmittelkennzeichnung
Richtlinie 2002/67/EC
über Lebensmittel, die Jojoba oder Koffein enthalten
Richtlinie 2008/5/EC
zur Lebensmittelkennzeichnung
Verordnung 608/2004
bzgl. Lebensmitteln und Zutaten, denen Phytosterine, Phytosterinester, Phytostanole und/oder Phytostanolester hinzugegeben wurde
Gesetze, die von der LMIV EU 1169/2011 zur Kennzeichnung von Lebensmitteln geändert wurden:
Verordnung (EC) Nr. 1924/2006
vereinheitlicht die in Mitgliedsstaaten gesetzlich, durch Verordnung oder Verwaltungshandeln festgelegten Vorschriften über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben zu Lebensmitteln. So soll sichergestellt werden, dass der Binnenmarkt effektiv und Verbraucher trotzdem geschützt sind.
Verordnung (EC) Nr. 1925/2006
gilt ohne Einfluss für bestimmte Vorschriften, die im Gemeinschaftsrecht in folgenden Bereichen festgelegt wurden:
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Lebensmittel für bestimmten, nährwertbezogenen Gebrauch
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Neuartige Lebensmittel und Zutaten;
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Genetisch modifizierte Lebensmittel;
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Zusatz- und Geschmacksstoffe
-
Genehmigte önologische Praktiken und Abläufe
Von EU-Mitgliedern aufgestellte Vorschriften, die oben nicht genannt sind:
Die Mitgliedsstaaten behalten sich das Recht vor, Richtlinien zur Informationsbereitstellung zu nicht-vorverpackten Lebensmitteln (z. B. in Hotels, Restaurants oder Caterings) festzulegen. Trotz der Tatsache, dass die Verbrauchenachfrage nach Informationen gering ist, müssen Informationen zu den in der LMIV EU 1169/2011 vorgeschriebenen 14 Allergenen jederzeit schriftlich bereitgestellt werden (unabhängig von den Vorschriften der einzelnen EU-Mitglieder).