Gastronomen sind seit dem 13. Dezember 2014 dazu verpflichtet, relevante Zusatzstoffe „gut sichtbar, in leicht lesbarer Schrift und unverwischbar“ auf Speise- und Getränkekarten anzugeben. Verstöße gegen die ZZulV können für den Gastronomen teuer werden. 

Im Falle einer Unverträglichkeit des Gaste

Alle Stoffe, die Lebensmitteln beispielsweise zum Zwecke der Konservierung, Färbung oder Geschmacksintensivierung zugesetzt worden sind, müssen aus Gründen des Verbraucherschutzes deutlich kenntlich gemacht werden, da diese zu (Pseudo-)Allergien führen können. Hierzu zählen unter anderem einige Farb- und Konservierungsstoffe sowie Chinin. Bei letzterem können Nebenwirkungen wie Schwindel, Übelkeit oder auch Leberschäden auftreten. Weiterhin sollten Schwangere auf chininhaltige Getränke verzichten. 

Sollte eine Person auf Grund eines Fehlers in der Deklarationspflicht allergisch reagieren, können Sie dafür haftbar gemacht werden. Die folgen eines Schadenersatzverfahrens, inkl. der Beweispflicht, können langwierig und kostspielig sein. Ein Prozess kann ausreichend sein, um ein Restaurant zu ruinieren. 

Im Falle einer Kontrolle 

Sollte der Kontrolleur Sie nach Zusatzstoffen befragen, ist es besser die Wahrheit zu sagen. Der Kontrolleur zieht eine Probe und lässt diese chemisch untersuchen. Falls festgestellt wird, dass ein bestimmter Stoff doch enthalten ist,  sind zusätzlich zur Strafe ein paar hundert Euro für das Gutachten zu bezahlen. Gerade bei Fertigsaucen oder Gewürzmischungen ist besonders auf Zusatzstoffangaben zu achten. Es lohnt sich also, einen genaueren Blick auf die die Etiketten aller von Ihnen verwendeten Produkte zu werfen. Dort angegebene Zusatzstoffe müssen meistens auch in Ihrer Speisekarte wiedergeben werden.

Besonders teuer wird es, wenn man die Auflage der Behörde, die Speisekarte innerhalb einer bestimmten Frist  zu ändern, missachtet. Hier kann eine Strafe von bis zu 30 Tagessätzen auf Sie zukommen. 

Vermeiden Sie Probleme durch Zusatzstoffkennzeichnung 

Zusatzstoffe lassen sich in der Küche überall finden. In Fleischerzeugnissen, Saucen, Desserts oder auch Erfrischungsgetränken. Einen Überblick über die kennzeichnungspflichtigen Zusatzstoffe mit Beispielen finden Sie in unserem Artikel „Was Sie über Zusatzstoffkennzeichnung nach ZZuIV wissen müssen“. 

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Quellen: