Was Sie über Zusatzstoffkennzeichnung nach ZZuIV wissen müssen
Juliane Hantke . 31 December 2020
Kennzeichnung der Zusatzstoffe ist in Deutschland Pflicht
Pseudoallergien, Organschäden, Krebs – die Liste der potenziellen Auswirkungen von Zusatzstoffen ist lang. Laut der „Verordnung über die Zulassung von Zusatzstoffen zu Lebensmitteln zu technologischen Zwecken“ (Zusatzstoff-Zulassungsverordnung - ZZulV) sind Gastronomen deshalb seit dem 13. Dezember 2014 dazu verpflichtet, relevante Zusatzstoffe „gut sichtbar, in leicht lesbarer Schrift und unverwischbar“ auf Speise- und Getränkekarten anzugeben. Das heißt nicht nur bei den Speisen, sondern auch bei Getränken müssen Zusatzstoffe deklariert werden.
Sollten Gastronomen die Auflagen nicht befolgen, kann das unter Umständen ganz schön teuer werden. Trotzdem scheint die Auszeichnung der Zusatzstoffe ein schier unüberbrückbares Problem darzustellen.
Übersicht über kennzeichnungspflichtige Zusatzstoffe
Konservierungsstoffe |
Kommen in verschiedensten Lebensmitteln wie Saucen, Obstkonserven oder Weinen zur Haltbarmachung vor. Oft unter Verwendung von Benzoesäure oder Schwefeloxid / Sulfitverbindungen. Für die Konservierung von Fleisch- und Wurstwaren wird häufig Natriumnitrit verwendet |
Phosphat | Häufig bei Fleischerzeugnissen eingesetzt. Eine Kenntlichmachung ist nur bei Verwendung in Fleischerzeugnissen vorgeschrieben |
Schwefel | Vorrangig bei Trockenfrüchten und Kartoffelerzeugnissen eingesetzt |
Chinin | Kommt eher in Getränken vor, z.B. bei Tonic Water und Bitter Lemon |
Farbstoffe | Lebensmittelfarbstoffe und Zuckerkulör lassen sich häufig in Desserts und Backwaren finden, kommen aber auch Getränken (z.B. Limonaden) zum Einsatz |
Süßungsmittel | Werden eingesetzt für die Herstellung von Light-Produkten, aber auch bei Mayonnaisen und Diabetikerprodukten |
Geschmacksverstärker | Oft in Tütensuppen, Fertigdressings und Soßen zu finden |
Koffein | Verwendung bei Erfrischungsgetränken und einigen Speisen (z.B. Tiramisu) |
Weitere Zusatzstoffdeklarationen unterstützt durch Menutech, basierend auf der DEHOGA Epfehlung: mit Antioxidationsmittel, geschwärzt, gewachst, mit Milcheiweiß, taurinhaltig, mit kakaohaltiger Fettglasur, mit Surimi, aus Fleischstücken zusammengefügt, entfrostet, genetisch verändert.
Beispiel für Zusatzstoffkennzeichnung
Zusatzstoffe werden auf der Speise- / Getränkekarte oftmals mit einem Zahlencode angegeben. Hier ein Beispiel für Gerichte mit ausgezeichneten Zusatzstoffen:
Speisen
Pizza Hawaii3,5
Tiramisu14
Getränke
Coca-Cola1,14
Campari Soda1
Weitere Beispiele, wie Zustatzstoffkennzeichnungen auf Speisekarten umgesetzt werden können, finden Sie in unserem Artikel „5 Beispiele von Speisekarten mit deklarierten Zusatzstoffen“.
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Quellen:
- "Vorschriften zur Kennzeichnungspflicht für Gaststätten und Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung" DOHEGA, November 2009
- "Zusatzstoffe in der Gastronomie" G wie Gastro