LMIV EU 1169/2011: Leitfaden für Hotel- und Gastronomiebetriebe
Laure Joumier . 31 December 2020
Mindestschriftgröße, Herkunftskennzeichnung, Alkoholgehalt - Gelten diese Vorschriften für Hotels, Restaurants und Caterers? Die kurze Antwort ist "nein".
Folgende Anforderungen gelten für Hotel-, Restaurant- und Cateringbetreiber
Im Folgenden finden Sie Informationen, die Hotel-, Restaurant- und Cateringbetreiber laut EU FIC 1169/2011 unbedingt angeben müssen:
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Kennzeichnung von Lebensmitteln, die die von der EU FIC 1169/2011 aufgeführten 14 Allergene enthalten.
Dies ist Kern der Gesetzesgebung. Mitgliedsstaaten behalten sich das Recht vor, weitere Angaben zu Lebensmitteln zu machen (z. B. die Angabe über Zusatzstoffe in Deutschland).
Allergeninformationen müssen entweder auf Tageskarten (z. B. Tafeln oder Speisekarten), zum Zeitpunkt des Verkaufs (z. B. am Cafétresen) ODER bei der Bereitstellung der Lebensmittel (z. B. Buffets) gegeben werden.
Wenn Sie mehr über dieses Thema Allergenkennzeichnung für Ihren Betrieb wissen möchten, vergewissern Sie sich darüber, dass Sie sich mit den Ausnahmen der Kennzeichnung von Substanzen oder Produkten auskennen, die Allergien auslösen können.
Maßnahmen, die NICHT den Anforderungen der EU FIC 1169/2011 entsprechen
Mündliche Information auf Anfrage des Gastes
Es ist nicht mehr möglich, Allergeninformationen auf Anfrage des Verbrauchers mündlich zu geben. Wenn ausdrücklich gesagt wird oder geschrieben steht, dass Allergeninformationen vorliegen, muss diese in schriftlicher Form zur Verfügung gestellt werden.
"Kann (...) enthalten"-Angaben
Warnende Angaben wie "kann Spuren von (...) enthalten" oder "wird in einer Küche zubereitet, in der (...) verwendet wird" sind freiwillige Angaben, jedoch keine zufriedenstellende Maßnahme gemäß der Anforderungen der EU FIC 1169/2011 bzgl. Allergeninformationen.
Freiwillige Angaben von Hotel-, Restaurant- und Cateringbetreibern
Die unten aufgeführte Liste an Nährtangaben gilt nur für verpackte Lebensmittel (z. B. Müslipackung oder Milchflasche). Die EU FIC 1169/2011 befreit Hotel-, Restaurant- und Cateringbetreiber davon, Folgendes tun zu müssen:
- Herkunftskennzeichnung der Lebensmittel (Ursprungsland oder Herkunftsort)
- Kennzeichnung üblicher und beschreibender Produktnamen
- Angabe des elementaren Bestandteils
- Angabe d. Alkoholgehalts in Getränken
- Nutzung von Schriftarten mit einer x-Höhe von gleich oder höher als 1,2mm
- Produkte, die Allergene enthalten, mithilfe von Schriftarten, Gestaltung oder Hintergrundfarbe zu markieren
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